Bundespolizeiseelsorge evangelisch

Die Evangelische Seelsorge in der Bundespolizei

Die Bundespolizei schützt die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie die Grundrechte der Menschen. Sie tut das mit über 50.000 Beschäftigten. Von ihnen sind  ca. 40000 Polizeivollzugsbeamte.
Darüber hinaus leistet die Bundespolizei auch im Ausland einen wertvollen Beitrag zur internationalen Sicherheit.

Seit 1952 - ein Jahr nach der Gründung des Bundesgrenzschutzes (heute Bundespolizei) - betreuen Pfarrerinnen und Pfarrer auf Wunsch des Staates Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in ihrem besonderen Dienst.
"Die psychisch wie physisch außergewöhnlich belastenden, beim Beamten ein gefestigtes ethisches Fundament voraussetzenden und in ihren Wirkungen nur für einen mit dem Innenleben der Polizei vertrauten Seelsorger nachvollziehbaren polizeilichen Aufgaben gebieten es schutzpflichtrechtlich, den Beamtinnen und Beamten in Ausübung ihrer durch Art. 4 GG geschützten Religionsfreiheit die Möglichkeit zur Inanspruchnahme entsprechend fachspezifischer Seelsorge seitens des Staates zu gewähren." So begründet Ralf Röger die Einrichtung einer Sonderseelsorge für die Bundespolizei (s.: 50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei. Religiöses Bekenntnis im neutralen Staat. Göttingen 2015, S.105).

Zu den Aufgaben der Bundespolizeipfarrerinnen und -pfarrer gehört es u.a., Bundespolizistinnen und Bundespolizisten seelsorgerisch zu beraten, sie bei Einsätzen und nach belastenden Einsätzen zu begleiten, berufsethische und lebenskundliche Lehrgänge anzubieten und zu besonderen Ereignissen Gottesdienste zu gestalten. Die Teilnahme an Angeboten der Seelsorge in der Bundespolizei ist grundsätzlich freiwillig.
 

Als wissenschaftlich ausgebildete Theologen sind Pfarrerinnen und Pfarrer der Bundespolizei neben ihrem seelsorgerlichen Auftrag als Ethik-Dozenten tätig und für den Berufsethischen Unterricht in der Bundespolizei zuständig. Der berufsethische Unterricht ist gegründet in den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Staates.

Zurzeit arbeiten in der evangelischen Bundespolizeiseelsorge 13 Pfarrer und der evangelische Dekan, die von ihren Landeskirchen beurlaubt sind.
Die Bundespolizeipfarrerinnen und -pfarrer stehen zwar in einem staatlichen Dienstverhältnis, unterstehen aber, da sie ein kirchliches Amt innehaben, in der Ausübung der seelsorgerlichen Betreuung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der kirchlichen Aufsicht. Zu diesem Zweck wird vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein Beauftragter für die Seelsorge in der Bundespolizei ernannt.
Auf Vorschlag des Beauftragten des Rates der EKD für die Seelsorge in der Bundespolizei bestellt der Bundesminister des Innern einen dienstaufsichtführenden Seelsorger, den Evangelischen Dekan der Bundespolizei.

Der Beauftragte des Rates der EKD für die Seelsorge in der Bundespolizei ist zurzeit Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke. Der Evangelische Dekan der Bundespolizei ist Thomas Gregorius.

(Für weitere Informationen s. besonders: Blanke, Helmut u.a. (Hg.): 50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei. Religiöses Bekenntnis im neutralen Staat, Göttingen 2015. Das Buch ist im Buchhandel erhältlich oder in digitaler Form als Download.)

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