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Bundespolizeipfarrer

  • verfügen über ein abgeschlossenes universitäres theologisches Hochschulstudium, eine Ausbildung in der Seelsorge und mehrjährige berufliche Praxis.
  • sind kompetente Gesprächspartner in Fragen der Religion und des Glaubens.
  • verfügen über ausgeprägte Kompetenzen in Methoden der Gesprächsführung und in der Anwendung psychologischer Mittel.
  • können menschliche Konfliktlagen und zwischenmenschliche Kommunikation auch unter psychologischen Gesichtspunkten betrachten.
  • können Probleme analysieren, Veränderungsprozesse initiieren und Ratsuchende bei der Umsetzung von Lösungsversuchen begleiten.
  • können die Seelsorgetätigkeit unter Einbeziehung humanwissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse kritisch reflektieren und diskutieren.

Kompetenzen

Mit uns können Angehörige der Bundespolizei im absolut vertraulichen Rahmen reden.

Seelsorgegespräche sind durch staatliche und kirchliche Gesetze besonders geschützt.

Bundespolizei-Pfarrer stehen außerhalb der bundespolizeilichen Hierarchie.

Bundespolizei-Pfarrer begleiten bei der Lösung konkreter (seelischer) Probleme ohne Krankheitswert. Jeder Bundespolizeibeamte und jede Bundespolizeibeamtin hat freien Zugang zur Bundespolizeiseelsorge ohne Beachtung irgendwelcher Dienstwege.