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Kompetenzen

Mit uns können Angehörige der Bundespolizei im absolut vertraulichen Rahmen reden.

Seelsorgegespräche sind durch staatliche und kirchliche Gesetze besonders geschützt.

Bundespolizei-Pfarrer stehen außerhalb der bundespolizeilichen Hierarchie.

Bundespolizei-Pfarrer begleiten bei der Lösung konkreter (seelischer) Probleme ohne Krankheitswert. Jeder Bundespolizeibeamte und jede Bundespolizeibeamtin hat freien Zugang zur Bundespolizeiseelsorge ohne Beachtung irgendwelcher Dienstwege.

Bundespolizeipfarrer/innen

  • verfügen über ein abgeschlossenes universitäres theologisches Hochschulstudium, eine Ausbildung in der Seelsorge und mehrjährige berufliche Praxis.
  • sind kompetente Gesprächspartner in Fragen der Religion und des Glaubens.
  • verfügen über ausgeprägte Kompetenzen in Methoden der Gesprächsführung und in der Anwendung psychologischer Mittel.
  • können menschliche Konfliktlagen und zwischenmenschliche Kommunikation auch unter psychologischen Gesichtspunkten betrachten.
  • können Probleme analysieren, Veränderungsprozesse initiieren und Ratsuchende bei der Umsetzung von Lösungsversuchen begleiten.
  • können die Seelsorgetätigkeit unter Einbeziehung humanwissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse kritisch reflektieren und diskutieren.