Kirchliche Tagungen/ Berufsethische TagungenKirchliche Tagungen/Berufsethische Tagungen behandeln berufsbezogene Themen. Christliche und religiöse Elemente werden dabei in ihrer Relevanz für die Ausübung des Polizeiberufs explizit mit einbezogen. Kirchliche Tagungen/ Berufsethische Tagungen richten sich in erster Linie an Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen, in begründeten Fällen an Verwaltungsbeamte/ Verwaltungsbeamtinnen und in Ausnahmefällen an Tarifbeschäftigte. Es handelt sich um eine Veranstaltung im dienstlichen Interesse. Polizeivollzugsbeamtinnen / ‐beamten sowie Verwaltungsbeamtinnen/ -beamten kann Sonderurlaub (sechs Arbeitstage pro Kalenderjahr) gemäß § 9 (2) der Vereinbarung über die Seelsorge in der Bundespolizei bzw. gem. § 22 SUrlV gewährt werden. Die Anmeldung richten Sie bitte nach Klärung der Dienstzeitregelung auf dem dafür vorgesehen FORMBLATT an die zuständige Pfarrerin/ den zuständigen Pfarrer. (Bei Lehrgängen, an denen Familienangehörige teilnehmen können, laden Sie bitte diesen ANHANG zum Formblattherunter.) Bei einer Tagung mit Kinderbetreuung laden Sie bitte dieses Dokument herunter.
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