Die Evangelische Seelsorge in der BundespolizeiDie Bundespolizei schützt die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie die Grundrechte der Menschen. Sie tut das mit über 50.000 Beschäftigten. Von ihnen sind ca. 40000 Polizeivollzugsbeamte. Seit 1952 - ein Jahr nach der Gründung des Bundesgrenzschutzes (heute Bundespolizei) - betreuen Pfarrerinnen und Pfarrer auf Wunsch des Staates Bundespolizistinnen und Bundespolizisten in ihrem besonderen Dienst. Zu den Aufgaben der Bundespolizeipfarrerinnen und -pfarrer gehört es u.a., Bundespolizistinnen und Bundespolizisten seelsorgerisch zu beraten, sie bei Einsätzen und nach belastenden Einsätzen zu begleiten, berufsethische und lebenskundliche Lehrgänge anzubieten und zu besonderen Ereignissen Gottesdienste zu gestalten. Die Teilnahme an Angeboten der Seelsorge in der Bundespolizei ist grundsätzlich freiwillig. Als wissenschaftlich ausgebildete Theologen sind Pfarrerinnen und Pfarrer der Bundespolizei neben ihrem seelsorgerlichen Auftrag als Ethik-Dozenten tätig und für den Berufsethischen Unterricht in der Bundespolizei zuständig. Der berufsethische Unterricht ist gegründet in den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Staates. Zurzeit arbeiten in der evangelischen Bundespolizeiseelsorge 13 Pfarrer und der evangelische Dekan, die von ihren Landeskirchen beurlaubt sind. (Für weitere Informationen s. besonders: Blanke, Helmut u.a. (Hg.): 50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei. Religiöses Bekenntnis im neutralen Staat, Göttingen 2015. Das Buch ist im Buchhandel erhältlich oder in digitaler Form als Download.) |