Bundespolizeiseelsorge evangelisch

Kirchliche Tagungen/ Berufsethische Tagungen

Kirchliche Tagungen/Berufsethische Tagungen behandeln berufsbezogene Themen. Christliche und religiöse Elemente werden dabei in ihrer Relevanz für die Ausübung des Polizeiberufs explizit mit einbezogen.

Kirchliche Tagungen/ Berufsethische Tagungen richten sich in erster Linie an Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen, in begründeten Fällen an Verwaltungsbeamte/ Verwaltungsbeamtinnen und in Ausnahmefällen an Tarifbeschäftigte.

Es handelt sich um eine Veranstaltung im dienstlichen Interesse. Polizeivollzugsbeamtinnen / ‐beamten sowie Verwaltungsbeamtinnen/ -beamten kann Sonderurlaub (sechs Arbeitstage pro Kalenderjahr)  gemäß § 9 (2) der Vereinbarung über die Seelsorge in der Bundespolizei bzw. gem. § 22 SUrlV gewährt werden.
Soweit ein zwingend dienstliches Interesse an der Teilnahme von Tarifbeschäftigten besteht, kann Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung gewährt werden oder es ist Erholungsurlaub bzw. Mehrarbeitsabbau oder Arbeitsbefreiung unter Verzicht auf Besoldung / Entgelt zu beantragen.   WEITERE INFOS

Die Anmeldung richten Sie bitte nach Klärung der Dienstzeitregelung auf dem dafür vorgesehen FORMBLATT an die zuständige Pfarrerin/ den zuständigen Pfarrer. (Bei Lehrgängen, an denen Familienangehörige teilnehmen können, laden Sie bitte diesen ANHANG zum Formblattherunter.)

Bei einer Tagung mit Kinderbetreuung laden Sie bitte dieses Dokument herunter.

Unsere aktuellen Angebote sind im Intranet unter dem u. g. Link abrufbar

http://infoportal.polizei.bund.de/DE/Zentral_OE/Homepage_Ev_Seelsorge/_evangelische_seelsorge_node.html




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